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Allgemeine Darstellung

Die Abteilung für Sozialhilfe, im Folgenden als DAS bezeichnet, ist eine öffentliche Einrichtung von lokalem Interesse mit Rechtspersönlichkeit, die seit 2003 unter der Aufsicht des Gemeinderats von Satu Mare tätig ist.

Die Abteilung für Sozialhilfe ist organisiert und arbeitet gemäß dem Gesetz Nr. 292/2011 über Sozialhilfe mit nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen des Gesetzes Nr. 215 / R / 2001 in Bezug auf die lokale öffentliche Verwaltung mit den nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen von H.G. Nr. 797/2017 für die Genehmigung der Rahmenverordnung für die Organisation und Funktionsweise der öffentlichen Sozialhilfedienste und der indikativen Personalstruktur sowie mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen des H.C.L. Nr. 93/2007 über die Einrichtung des Sozialhilfedienstes Satu Mare, H.C.L. Nein. 265 / 25.10.2018 über die Umwandlung des öffentlichen Sozialhilfedienstes von Satu Mare in die Direktion für soziale Hilfe von Satu Mare und der H.C.L. 93/2007 über die Genehmigung des strategischen Entwicklungsplans im Bereich der Sozialhilfe und der älteren Menschen.

Die Leitung der Abteilung für Sozialhilfe übernehmen der Geschäftsführer und der Bürgermeister von Satu Mare.

Mission: Gewährleistet die Aktivität der Prävention und primären Intervention für Einzelpersonen und Familien in Schwierigkeiten in der Gemeinde Satu Mare.

Zweck: Verbesserung der Lebensqualität der Begünstigten, die nicht die Möglichkeit haben, mit eigenen Mitteln und Anstrengungen eine normale und anständige Lebensweise zu erreichen.

Sozialhilfe auf DAS-Ebene wird durch die Bereitstellung von Sozialleistungen und Sozialdiensten bereitgestellt. Sozialdienste und Sozialleistungen werden je nach Situation der Person oder Familie gemäß geltendem Recht bereitgestellt.

DAS RECHT AUF SOZIALE UNTERSTÜTZUNG

Das Recht auf Sozialhilfe wird gemäß dem Gesetz allen rumänischen Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz oder Wohnsitz in Rumänien haben, ohne Diskriminierung garantiert. Die Leistungsempfänger der Sozialdienste haben das Recht, über Inhalt und Art der Gewährung von Maßnahmen informiert zu werden Maßnahmen Sozialhilfe • Das Recht auf Sozialhilfe wird auf Antrag oder von Amts wegen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährt.

Tätigkeitsbereiche:

  • Kinder- und Familienschutz;
  • Schutz älterer Menschen;
  • Schutz von Menschen mit Behinderungen;
  • Schutz von Obdachlosen;
  • Schutz von Menschen und Familien mit niedrigem Einkommen.

Hauptziele:

  1. Einrichtung spezieller Programme zur sozialen Integration von Personen mit sozialem Risiko für: - Personen im Notfall-Sozialzentrum für Erwachsene - marginalisierte Personen im Rahmen des Gesetzes Nr. 116/2002 zur Verhütung und Bekämpfung von Marginalisierung - Menschen mit Behinderungen - ältere Menschen - Kinder in Schwierigkeiten.
  2. Verbesserung der Lebensbedingungen gefährdeter Personen und Familien, Verhinderung der Institutionalisierung der Betreuten, Schaffung der notwendigen Bedingungen für ihren Verbleib in der natürlichen Umgebung (persönliche Assistenten), Zulagen;
  3. Verbesserung des Informationsniveaus der Begünstigten, der zentralen und lokalen Behörden, der Partner und der öffentlichen Meinung über alle von DAS durchgeführten Aktivitäten und Dienstleistungen;
  4. Kontinuierliche Ermittlung der Bedürfnisse von Menschen in Situationen mit sozialem Risiko;
  5. Ständige Anpassung an die Bedürfnisse, die durch die Diversifizierung der von den Kategorien der Begünstigten angebotenen Dienstleistungen ermittelt wurden;
  6. Sicherstellung und Aufrechterhaltung von Qualitätsdiensten, die sowohl an die Bedürfnisse der Gemeinschaft als auch an die Qualitätsstandards angepasst sind;
  7. Förderung der DAS-Aktivitäten, Erleichterung der Kommunikation und Zusammenarbeit auf lokaler Ebene, Förderung und Entwicklung tragfähiger Partnerschaften mit anderen Sozialdienstleistern, öffentlichen Institutionen und NRO;
  8. Ermittlung und Gewinnung finanzieller Ressourcen (nicht erstattungsfähige Mittel) zur Erreichung der Ziele der Abteilung für Sozialhilfe von Satu Mare;
  9. Kontinuierliche Anpassung der Strategie zur sozialen Entwicklung der Gemeinde Satu Mare durch Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsfindung (Fragebögen) und lokaler sozialer Faktoren (Sozialhilfeeinrichtungen) sowie von Nichtregierungsorganisationen;
  10. Gewährleistung der Rechtmäßigkeitsbedingungen aller von der Direktion für Sozialhilfe ergriffenen Handlungen, Tatsachen und Maßnahmen;
  11. Gewährleistung der Steigerung der Professionalität und Qualifikation des untergeordneten Personals;
  12. Förderung der Beteiligung der Gemeinschaft an der Entwicklung, Aufrechterhaltung und Bereitstellung von Diensten durch freiwillige Aktivitäten.