- Die Ernennung und Entlassung des öffentlichen Verwalters erfolgt durch den Bürgermeister auf der Grundlage spezifischer Kriterien, Verfahren und Zuschreibungen, die vom Gemeinderat der Gemeinde Satu Mare genehmigt wurden. Die Ernennung erfolgt auf der Grundlage eines Wettbewerbs.
- Der öffentliche Verwalter kann auf der Grundlage eines diesbezüglich mit dem Bürgermeister geschlossenen Verwaltungsvertrags Koordinierungszuschreibungen des Spezialapparats oder der öffentlichen Dienste von lokalem Interesse erfüllen.
- Der Bürgermeister kann dem öffentlichen Verwalter gemäß dem Gesetz die Qualität des Hauptautorisierungsbeauftragten übertragen.
- Die Zuschreibungen des öffentlichen Verwalters werden auf Anordnung des Bürgermeisters von Satu Mare festgelegt.