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Öffentlichkeitsarbeit
Eigentümerverbände
Eigentümerverbände

Die Eigentümerverbände zielen auf die Verwaltung, den Betrieb, die Wartung, die Reparatur, die Sanierung und die Modernisierung des gemeinsamen Eigentums, die Instandhaltung des Gebäudes in gutem Zustand, die Einhaltung der Rechte und die Übernahme von Pflichten durch alle Eigentümer der Eigentumswohnung ab.

Gesetz Nr. 196/2018 definiert die Eigentumswohnung wie folgt: Gebäude bestehend aus Grundstücken mit einer oder mehreren Konstruktionen, in denen mindestens drei Einzelobjekte vorhanden sind, die durch Wohnungen und Wohnungen oder Räume mit einem anderen Bestimmungsort dargestellt werden, sowie einzelne gemeinsame Anteile Eigentum.